Akt.: Landesvorstand knüpft Gottesdienste an Inzidenzen

Am Sonntag, den 14. März 2021 tritt die dritte Version der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz der Gebietskirche Berlin-Brandenburg in Kraft. Das teilte Bezirksapostel Wolfgang Nadolny in einem Rundschreiben an die Gemeinden mit. Vorausgegangen waren mehrere Beratungen des Landesvorstandes mit dem Pandemiestab und den Bezirksvorstehern.

Ab 14. März wird die Rückkehr "zu einem normalen Leben in unseren Gemeinden schrittweise vollzogen", so Bezirksapostel Wolfgang Nadolny im Vorwort der neuen Richtlinie zum Infektionsschutz. Die Kirchenleitung strebe eine Rückkehr zu gottesdienstlicher Gemeinschaft an. Dennoch müsse die Öffnung "vor dem Hintergrund der Mutationen vorsichtig erfolgen". Vor allem spiele die Reduzierung von Kontakten weiter eine große Rolle.

Präsenzgottesdienst starten

Die Frage, ob die Gemeinden Gottesdienste in ihren Kirchen feiern können, ist künftig an die Inzidenz im Landkreis bzw. kreisfreien Stadt der Kirchengemeinde geknüpft. So werden Gottesdienste ab einer Inzidenz von mehr als 100 ausgesetzt. Geht die Inzidenz zurück, können sie wieder stattfinden. Die Entscheidung darüber trifft der zuständige Bezirksvorsteher. Maßgeblich ist die Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts, die Zahlen werden den Gemeinde- und Bezirksvorstehern wöchentlich am Donnerstag zur Verfügung gestellt. Wochentagsgottesdienste und weitere Präsenzveranstaltungen können ab Inzidenzen unter 35 stattfinden. Hier gilt 50 als Obergrenze, bei der sie wieder ausgesetzt werden. Bis auf weiteres ist für die Gottesdienste mindestens die Nutzung einer medizinischen Maske festgelegt.

Anmeldung zum Gottesdienst

Die Besetzung von Innenräumen und das Einhalten von Abständen haben direkten Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion. Deshalb darf ab 14. März 2021 nur eine festgelegte, maximale Anzahl von Menschen in den Kirchengebäuden sein. Die Abteilung Bau der Kirchenverwaltung hat dazu die bereits im Frühjahr veröffentlichte Tabelle mit Sitzplätzen pro Kirchengebäude aktualisiert. Die dort aufgeführten Zahlen sind verbindlich für die Gemeinden. Allerdings kann ab einer Inzidenz von unter 35 die maximale Belegung erhöht werden. Selbstverständlich sind dabei die Abstandsregeln einzuhalten.

Gottesdienst im Wechselmodell

In der Richtlinie ist auch festgelegt, dass sonntäglich nur ein Gottesdienst stattfindet. Das kann in Gemeinden, die einen höheren Platzbedarf haben dazu führen, dass die Gläubigen in einem Wechselmodell an unterschiedlichen Sonntagen Gottesdienst feiern - die Gemeinde also in mehrere Gruppen geteilt wird. Dies Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass bei einem möglichen Infektionsgeschehen die Ansteckungen durch das Gesundheitsamt nachvollziehbar bleiben.

Videogottesdienste bleiben erhalten

"Auch mit der neuen Richtlinie können nicht alle Geschwister Präsenzgottesdienste besuchen", so Bezirksapostel Nadolny. Deshalb wird neben den regionalen Übertragungen aus den sechs Kirchenbezirken auch weiter eine zentrale Videoübertragung via YouTube und Telefonkonferenz angeboten. Gastgeber für diese Videogottesdienste ist auch künftig die Gemeinde Berlin-Prenzlauer Berg. Sie wird dazu von Amtsträgern unterschiedlicher Kirchenbezirke besucht.

Zugangsdaten für die Videogottesdienste:
Link zum YouTube-Kanal der Gebietskirche
Telefon: 069 5060 9819 Pin 7242606#
Link zu den regionalen Übertragungen

Weitere Informationen und eine Liste mit Standorten, zu denen die Präsenzgottesdienste abgesagt wurden, finden Sie jeweils aktuell hier.

Aktualisierung: Mit Gültigkeit ab 12. April 2021 hat der Landesvorstand die Richtlinie ergänzt. In der Version 3.1 finden sich neben redaktionellen Änderungen jetzt Bestimmungen zu besonderen Gottesdiensten, etwa mit Segenshandlungen oder Ordinationen.

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