Überall gleich und doch ganz anders

Einmal monatlich wendet sich Bezirksapostel Wolfgang Nadolny in einem Rundschreiben an die Amtsträger der Gebietskirche. Für den aktuellen Brief entstand ein Gastbeitrag, der Aspekte der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz aufgreift und erklärt. Nachfolgend veröffentlichen wir diesen Artikel.

"Immer diese Änderungen" und "Warum müssen wir ausgerechnet in Berlin-Brandenburg die 'Maske' auch im Gottesdienst tragen? Ist der Virus woanders anders?" "Und überhaupt, heißt es nicht 'das' Virus"- wir hören diese Fragen immer wieder und wollen gern versuchen, ein paar Erklärungen zu geben.

Zunächst: Die Antwort auf die letzte Frage ist leicht. Der Duden erlaubt beide Varianten nebeneinander. Und nein, der oder das Virus ist nicht anders. Jedenfalls - bis auf ein paar Mutationen - nicht entscheidend. Dennoch gelten in den vier Gebietskirchen Deutschlands unterschiedliche Richtlinien. Dass hat zum einen damit zu tun, dass die Verantwortung der jeweilige Bezirksapostel trägt und zum anderen mit unterschiedlichen Vorgaben der Bundesländer. Mit der angepassten Richtlinie, veröffentlicht als Rundschreiben G20-32, folgen wir der Tendenz zu mehr Öffnung - besser: gehen ein Schritt in Richtung vormaliger Normalität. Dabei lassen wir nicht außer Acht, dass ohne wirksame Medikamente oder wirksamen Impfschutz unsere "Normalität" eine andere sein wird, als sie es bis zum Beginn des Jahres war.

Aber konkret: Warum die Mund-Nase-Bedeckung im Gottesdienst? Diese Frage haben der Landesvorstand und die Bezirksvorsteher mehrfach intensiv diskutiert. Je länger die Pandemie anhält, desto mehr wissen wir Menschen über den Virus. Nach anfänglicher Skepsis zur Wirksamkeit der Masken hat sich inzwischen die Erkenntnis gefestigt, dass das Tragen der Masken wirksam ist - ja vielleicht derzeit die wirksamste Möglichkeit, sich und andere vor einer Übertragung zu schützen. Über die Bildung von Aerosolen ist viel berichtet, wir wollen das hier nicht wiederholen. Die Beobachtung von Experimenten zeigt jedoch, dass die Ausbreitung durch Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung deutlich reduziert werden kann. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir bei aller Vorsicht im gegenseitigen Umgang nicht immer und zu jeder Zeit Einfluss auf unsere Umgebung haben - zum Beispiel die geforderten 1,5 Meter eben nicht in jedem Moment einhalten können - scheint das Tragen der Maske ein probates Mittel zu sein, das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Unsere Gottesdienstteilnehmer zeigen ganz überwiegend durch ihre Umsicht, dass ihnen viel am Schutz des Nächsten liegt.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Singen im Gottesdienst. Die Neuapostolische Kirche ist als singende Kirche bekannt. Und es scheint in unseren "Genen" zu liegen, dass wir bei allen möglichen - und manchmal unmöglichen - Gelegenheiten ein Lied anstimmen. Nicht zuletzt haben wir über viele Jahre erfahren, dass Musik einen Zugang zur Seele schaffen kann. Nun also Gottesdienste ohne Gesang? Was vor einigen Wochen noch unvorstellbar war, ist inzwischen Realität. Auch hier steht der Schutz unserer Geschwister im Vordergrund. Gerade hat der Kultursenator der Stadt Berlin eine Rahmenrichtlinie für kulturelle Einrichtungen herausgegeben. Darin sind auch Rahmenbedingungen enthalten, unter denen in Gottesdiensten gesungen werden könnte. Aber unabhängig davon, dass diese Bedingungen nur in wenigen unserer Kirchen eingehalten werden könnten, hat sich der Landesvorstand gegen die sofortige Wiedereinführung von Gesang in unseren Gottesdiensten entschieden. Wir werden den weiteren Verlauf der Pandemie sehr sorgsam beobachten und unsere Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz jeweils darauf anpassen.

Ein letzter Punkt: Danke an die Gemeindevorsteher und Gottesdienstbesucher! Dafür, dass sie den eingeschlagenen Weg unterstützen und in den Gemeinden sorgsam und vorsichtig agieren. Durch das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln konnten so auch Erleichterungen in die überarbeitete Richtlinie eingehen. Neben weiteren Veranstaltungsformaten, wie zum Beispiel Ämterversammlungen, Jugendstunden und Kinderunterrichte, konnten wir auch die zunächst sehr konservativ berechnete Kapazität in unseren Gemeinden erhöhen - indem wir Angehörige eines gemeinsamen Haushaltes zusammensetzen. Letztlich zeigt die geringe Infektionsrate in den Gemeinden, dass die Regelungen der Richtlinie wirksam sind. Nun gilt es, gemeinsam weiter daran zu arbeiten, den Nächsten zu schützen und der Pandemie damit - soweit es dem Einzelnen möglich ist - den Boden zu entziehen.

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