Neue Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz veröffentlicht

Mit Wirkung vom 27. Juni 2021 hat die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Berlin-Brandenburg die vierte Version der Corona-Richtlinie erlassen. Sie erlaubt bei niedrigen Inzidenzen unter anderem Gemeinde- und Chorgesang, wenn die Hygienerahmenkonzepte der Bundesländer Berlin, Brandenburg bzw. Sachsen eingehalten werden.

"Wir merken bezüglich der Pandemie deutlich, dass ein vernünftiges und verantwortungsbewusstes Öffnen schwieriger ist als ein Herunterfahren", so Bezirksapostel Wolfgang Nadolny in einem begleitenden Rundschreiben zur Richtlinie. Dennoch gelte weiter, mit freudigem und zuversichtlichem Geist gemeinsam vorwärtszugehen und die Zeit der niedrigen Inzidenzen für eine Belebung der Gemeinden zu nutzen.

Öffnungen für die Musik

Bei Inzidenzen unter 35 können Gottesdienstbesucher nach der neuen Richtlinie "verhalten und mit angelegter Maske mitsingen". Weitere Voraussetzung ist in Berlin eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 Meter - so schreibt es das Hygienerahmenkonzept des Senats vor. Außerdem müsse ein Abstand von zwei Metern zwischen den Personen eingehalten werden. Dies gilt sowohl für Berlin als auch für die anderen beiden Bundesländer Brandenburg und Sachsen. Auch wenn diese Bedingungen nicht auf alle Gemeinden zutreffen, soll damit in den anderen die stärkere Beteiligung der Gemeinde im Gottesdienst ermöglicht werden. So sind künftig auch Solisten- und Ensemblegesang möglich. Dabei solle aber darauf geachtet werden, dass die Musik nicht zulasten der Anzahl der Gottesdienstbesucher gehe. Bei Inzidenzen unter 10 können sich auch die Chöre musikalisch am Gottesdienst beteiligen und vorbereitende Chorproben durchführen. Dafür empfiehlt der Berliner Senat allerdings dringend einen negativen Antigen-Schnelltest für die Chormitglieder oder alternativ den Nachweis einer vollständigen Impfung. Auch hierfür sind 3,5 Meter Deckenhöhe vorgegeben sowie ein Abstand von drei Metern untereinander und sechs Metern zum Publikum.

Keine Maskenpflicht bei Inzidenzen unter 10

Bei Inzidenzen unter 10 können die Masken künftig am Sitzplatz abgenommen werden, eine Maskenpflicht auf dem Kirchengrundstück ist ebenfalls zurückgenommen worden. Dabei gelte es aber weiterhin, mit Umsicht und Verantwortungsbewusstsein zu handeln. So rechneten Experten bereits im Herbst wieder mit vermehrten Infektionen. Deshalb werde man auch an den in der Richtlinie formulierten Inzidenzgrenzen festhalten. "Das Hygienekonzept wird immer wieder angepasst, um eine Gefährdung des Nächsten, aber auch der eigenen Person möglichst auszuschließen", so der Bezirksapostel.

Landesrechtliche Regelungen tabellarisch veröffentlicht

Die Änderungen hatte die Landesversammlung der Gebietskirche am letzten Samstag mit dem Landesvorstand beraten. Dabei wurde deutlich, dass die unterschiedlichen Regelungen in den drei Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen eine einheitliche Vorgabe in der gesamten Gebietskirche nicht möglich machen. Deshalb sollen die regionalen Besonderheiten zusätzlich zur Richtlinie tabellarisch auf der Webseite der Gebietskirche veröffentlicht und regelmäßig angepasst werden. Bei aller Sehnsucht nach Normalität "wollen wir im vernünftigen Rahmen nach verantwortbaren Möglichkeiten suchen, eine spürbare Belebung in den Gemeinden zu fördern." Dabei sei Augenmaß gefragt.

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