Gottesdienste können weiter stattfinden

Gottesdienste dürfen auch im November weiter stattfinden, so die geltenden Hygienekonzepte eingehalten werden. So haben es am 28. Oktober 2020 die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder beschlossen. Bezirksapostel Wolfgang Nadolny ruft in einem Rundschreiben an die Gemeinden dazu auf, sich konsequent an Abstands- und Hygieneregeln zu halten.

"Wir sind dankbar, dass trotz der umfangreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens die Durchführung von Gottesdiensten vorerst weiter erlaubt ist", schreibt er an die Gemeinden. "Zugleich muss uns bewusst sein, dass uns als Kirche damit eine besondere Verantwortung zukommt." Deshalb gelte für den Monat November - über die bestehende Infektionsschutzrichtlinie hinaus - ein Verbot aller Präsenzveranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten.

Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhalten

Die Abstands- und Hygieneregeln seien von allen Gottesdienstteilnehmern konsequent einzuhalten, das gelte auch für das sachgerechte Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Wie schon in der Videoansprache angekündigt, werde künftig alle 20 Minuten eine gründliche Stoßlüftung der Gottesdiensträume erfolgen. Bei Bedarf mögen die Besucher dabei warme Kleidung, wie Mantel oder Jacken, anziehen.

Bezirksapostel Nadolny nimmt auch auf das oft noch übliche zeitige Eintreffen der Gläubigen Bezug: "Die Gottesdienstteilnehmer sollten nicht zeitiger als 15 Minuten vor Gottesdienstbeginn in der Kirche eintreffen", schreibt er. Und auch das Zusammenstehen in Gruppen im Freien müsse im November ebenso unterbleiben, wie Gesang im Freien. Abschließend bittet er erneut Mitglieder von Risikogruppen auf die regionalen Videogottesdienste und Telefonübertragungen auszuweichen.

Hygienekonzept hat sich bewährt

Das bestehende Hygienekonzept habe sich bewährt, so die einheitliche Meinung des Landesvorstandes in seiner Sitzung am 29. Oktober. Bisher habe es in Berlin und Brandenburg keine Infektionsfälle gegeben, die im Zusammenhang mit dem Besuch von Gottesdiensten in den neuapostolischen Gemeinden stehen. Auch von einer weitergegebenen Infektion im Rahmen von Gottesdiensten sei nichts bekannt. Wichtig sei deshalb, das Konzept konsequent weiter zu befolgen, um den maximal möglichen Schutz für die Gottesdienstbesucher zu erhalten.

Mögliche Präzisierung erwartet

Das Rundschreiben wird am Sonntag, 1. November 2020, in den Gemeinden verlesen. Da der Verordnungstext der Bundesländer noch nicht veröffentlicht ist, kann es danach zu weiteren Präzisierungen kommen. Wir werden darüber kurzfristig berichten.

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